Harter Corona-Lockdown verlängert und ab 10. Januar verschärft
Die neuen Regeln des Landes Niedersachsen gelten bis zum 31.01.2020
Das Land Niedersachsen verschärft den Lockdown mit einer neuen Corona-Verordnung, die am 10. Januar 2021 in Kraft tritt und bis 31. Januar 2021 gilt. Damit setzt das Land die beim letzten Bund-Länder-Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vereinbarten Regelungen für eine Verschärfung des bereits geltenden harten Lockdown um.
Der harte Corona-Lockdown wird mit einer neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab 10. Januar 2021 verschärft und gleichzeitig bis 31. Januar 2021 verlängert. © stock.adobe.com, Kiselov Anzeige in Originalgröße 343 KB - 5453 x 2751 Private Zusammenkünfte in Niedersachsen sind ab 10. Januar noch stärker begrenz: Treffen dürfen sich Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person.
Anders als bisher zählen dabei auch Kinder mit. Es ist dabei egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht - oder eine Person eine Familie. Ausnahmen sieht die Verordnung auch bei Beerdigungen vor.
Umgesetzt wird auch die von Bund und Ländern vereinbarte Beschränkung der Bewegungsfreiheit: Die für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von 200 oder darüber vorgesehene Maßnahme soll auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse. Ob der Radius angewendet wird, entscheidet der jeweilige Landkreis, der die eingeschränkte Bewegungsfreiheit per Allgemeinverfügung festschreiben kann. So soll die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt und Ausnahmen möglich gemacht werden - etwa falls der nächste Supermarkt außerhalb des 15-Kilometer-Radius liege
Zusätzlich sind Ausnahmen für bestimmte Personengruppen vorgesehen: Dazu zählen notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, aber auch die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit. Ebenfalls möglich ist Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.
Auch im Schul- und Kitabereich gelten ab 10. Januar erhebliche Einschränkungen. Darüber hinaus werden alle bereits bisher geltenden Regeln im wesentlichen verlängert.
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